Aktualisiert am 25.01.2012
 

 

Ausbildungsteam Welpengruppe Begleithund IPO Faehrte

 

 

 

 

                  IPO

 

 

 

 

Die Internationale-PrüfungsOrdnung setzt sich aus drei Abteilungen zusammen, der Fährtenarbeit ( Abt. A), der Unterordnung (Abt. B) und dem Schutzdienst (Abt. C). Sie verlangt dem Hund, Kondition, Ausdauer, Konzentration, Gehorsam und Mut ab und ist die Krönung einer jeden Hundeausbildung. Es gibt 4 Schwierigkeitsstufen, IPO VO (Mindestalter 15 Monate) und IPO1-3, der Hund muss mindestens 18 Monate alt sein um die IPO 1 ablegen zu dürfen. Die IPO 2 darf der Hund frühestens mit 19 Monaten absolvieren und für die IPO 3 ist das Mindestalter 20 Monate. Mit erfolgreichem Ablegen der IPO VO wird aus dem Begleithund ein Gebrauchshund.

 

 

 Abteilung A die Fährte:

Bei der IPO VO legt der Hundführer selbst die Fährte ( Eigenfährte) nach Anweisung des LR. Die Fährte ist ca. 200 Schritte lang bestehend aus zwei Schenkeln und einem 90°Winkel. Ein Gegenstand liegt am Ende der Fährte. Gleich nach dem Legen wird die Fährte ohne Wartezeit abgesucht.

Bei der IPO 1 legt der Hundeführer selbst nach Anweisung des Leistungsrichters die Fährte, sie ist zwischen 300-400 Schritt lang und es müssen 2 Gegenstände "gefunden" werden. Zwischen dem Legen der Fährte und dem Absuchen müssen mind. 20 Minuten liegen. Die Fährte bei der IPO 2 ist genauso wie bei der IPO 1, nur das die Fährte nicht vom Hundeführer selbst sondern von einem Fährtenleger gelegt wird und mind. 30 Minuten liegen. Die Fährte bei der IPO 3 ist mit 800-1000 Schritt erheblich länger und es müssen 3 Gegenstände verwiesen werden. Auch diese Fährte wird von einem Fährtenleger gelegt und muss 60 Minuten liegen. Abgesucht wird an der 10 Meterleine.

 

 

Zwei Beispiele für eine IPO 1 u. IPO 2

und für eine IPO 3 Fährte   

 
 

     

 

 

 Abteilung B die Unterordnung:

Bei der IPO VO muss der Hund genau wie bei der BH erst seine gute Leinenführigkeit und danach die Freifolge zeigen. Er muss einen Gegenstand des HF apportieren und einen Sprung über die 80 cm hohe Hürde zeigen. Und in der Ablage unter Ablenkung ruhig liegenbleiben.

Die IPO Unterordnung besteht wie bei der BH auch aus mehreren Teilen, die Freifolge und das Ablegen des Hundes ist wie bei der BH, nur das bei der Ablage der HF weiter vom Hund entfernt ist und nicht in seinem Sichtfeld liegt. Zusätzlich kommen noch die Stehübung, das Vorausschicken und das Apportieren des Bringholzes zur ebener Erde, über die Hürde und über die Kletterwand (A-Wand)hinzu. Hier steigert sich der Schwierigkeitsgrad auch von der IPO1 bis zur IPO 3, auch werden die Apportierhölzer mit jeder Prüfung schwerer.

 

 Unsere Hunde bei der IPO-Unterordnung:

   

 

    

         

 

 

 Abteilung C der Schutzdienst:

Im Schutzdienst lernt der Hund selbstständig in hohen Trieblagen zu arbeiten, ohne jedoch seinem Hundeführer aus der Hand zu gehen. Ohne ein sicheres Wesen ist ein Hund einer solchen Aufgabe nicht gewachsen. Gehorsam, Mut und Kondition sind die wichtigsten Eigenschaften, die der Hund im Schutzdienst braucht. Der Schutzdienst besteht auch aus mehreren Einzelübungen. Zuerst das Revieren, hier wird der Hund vom HF um die Verstecke geschickt. Das Revieren ist eine reine Gehorsamsübung, da der Hund in der Regel genau weiß in welchem Versteck der Helfer steht. Auch hier steigert sich der Schwierigkeitsgrad mit jeder Prüfungsstufe, mit der Anzahl der zu revierenden Leerverstecke. Das Stellen und Verbellen im Versteck ist eine Mutprobe für den Hund, da der Hundeführer nicht in seiner Nähe steht und er alleine arbeiten muss. Auch bei der Fluchtvereitelung ist der Hund auf sich selbst gestellt und muss ohne die Hilfe des HF auskommen. Mut und Kondition braucht der Hund auch bei der langen Flucht, während beim Transport (der Helfer wird abgeführt und vom Hund bewacht) Konzentration und Gehorsam gefragt sind.

 

 Unsere Hunde beim IPO-Schutzdienst:

   

 

 

 

         

 

 

 
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