Aktualisiert am 15.01.2012
 

 

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       Anmeldung zur Zuchtschau 2012 in der Gruppe Wischhafen

Bitte zuerst die Bestimmungen lesen:

 

AUSSTELLUNGSORDNUNG

Klasseneinteilung auf Spezial‐Rassehunde‐Ausstellungen

Babyklasse: 3 ‐ 6 Monate

Jüngstenklasse: 6 – 9 Monate

Jugendklasse: 9 ‐ 18 Monate

Zwischenklasse: 15 ‐ 24 Monate

Offene Klasse: ab 15 Monate

Gebrauchshundeklasse: ab 18 Monate mit VPG/IPO Ausbildungskennzeichen

Championklasse: nur mit anerkanntem Siegertitel

Veteranenklasse: ab 8 Jahren

1. Alle Aussteller erkennen mit ihrer Meldung die VDH‐Ausstellungs‐Ordnung an.

2. Zugelassen sind nur Boxer, die in ein von der F.C.I. anerkanntes Zuchtbuch oder Register

eingeschrieben sind und das vorgeschriebene Mindestalter von 3 Monaten am Tag vor der

Ausstellung vollendet haben.

3. Bei Meldungen für Sieger‐ und Gebrauchshunde‐Klasse muss der Berechtigungsnachweis

(Kopie der Champion‐Bestätigung/der Leistungsurkunde) der Meldung beigefügt werden, da

sonst der Hund in die Offene Klasse versetzt wird.

4. Die Ahnentafeln der gemeldeten Boxer sind mitzubringen und auf Anforderung vorzulegen.

5. Alle teilnehmenden Boxer müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen gegen Tollwut

geimpft sein.

Heiße Hündinnen dürfen ausgestellt werden.

Kastrierte Rüden (keine Kryptorchiden) dürfen in der Veteranenklasse ausgestellt werden.

6. Hunde, für die eine Annahmebestätigung (Zulassung) nicht erteilt worden ist, bissige, kranke,

krankheitsverdächtige, mit Ungeziefer behaftete Hunde, dürfen nicht in das Ausstellungsgelände

eingebracht werden.

7. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen.

Ebenso können Zuchtrichter‐Umbesetzungen vorgenommen werden.

8. Für das rechtzeitige Vorführen der Boxer sind die Aussteller selbst verantwortlich.

Die Boxer dürfen nicht vorzeitig aus dem Ausstellungsgelände entfernt werden.

9. Der Aussteller haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die durch seinen Hund

verursacht werden.

10. Nach der neuen Tierschutz‐Hundeverordnung gilt ab 01. Mai 2002 ein Ausstellungsverbot für

folgende Hunde aus dem In‐ und Ausland:

a) Ohren kupiert nach dem 01.01.1987

b) Rute kupiert nach dem 01.06.1998                                                               Stand 01.07.2011 BK-München

Vet.-Pol. Bestimmungen:

Dem Amtstierarzt ist der Impfpass mit gültiger Tollwutimpfung beim Einlass vorzulegen - dies gilt für alle Hunde. Die Tollwutimpfung muss vor 30 Tagen erfolgt und darf nicht älter als 11 Monate sein. Für Hunde aus dem Ausland ist zusätzlich eine amtstierärztliche Bescheinigung erforderlich!

       !!! Mit meiner Meldung erkenne ich die Bestimmungen an!!!

 

   Hier geht es zum Online-Meldeformular!

 

    Hier gibt es das Anmeldeformular als PDF-Datei!                                Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader um die Datei öffnen und ausdrucken zu können!
    Die Ausgefüllten Anmeldungsformulare können entweder als E-Mail Anhang, oder aber ausgedruckt, per Post oder Fax an die Meldestelle gesandt werden!
  E-Mail: ratzmann@t-online.de
  Fax: 0481-1695
  Post: Katrin Ratzmann, Rüsdorfer Str. 34, 25746 Heide/ Holst.
      Telefon: 0481-3979   Mobil: 0170-2832686
  Falls sie eine Unterkunft suchen, hier sind Boxer willkommen!

                                                               

 

 
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