Klasseneinteilung auf
Spezial‐Rassehunde‐Ausstellungen
Babyklasse: 3 ‐ 6 Monate
Jüngstenklasse: 6 – 9
Monate
Jugendklasse: 9 ‐ 18
Monate
Zwischenklasse: 15 ‐ 24
Monate
Offene Klasse: ab 15
Monate
Gebrauchshundeklasse: ab
18 Monate mit VPG/IPO Ausbildungskennzeichen
Championklasse: nur mit
anerkanntem Siegertitel
Veteranenklasse: ab 8
Jahren
1. Alle Aussteller
erkennen mit ihrer Meldung die VDH‐Ausstellungs‐Ordnung an.
2. Zugelassen sind nur
Boxer, die in ein von der F.C.I. anerkanntes Zuchtbuch oder
Register
eingeschrieben sind und
das vorgeschriebene Mindestalter von 3 Monaten am Tag vor der
Ausstellung vollendet
haben.
3. Bei Meldungen für
Sieger‐ und Gebrauchshunde‐Klasse muss der Berechtigungsnachweis
(Kopie der
Champion‐Bestätigung/der Leistungsurkunde) der Meldung beigefügt
werden, da
sonst der Hund in die
Offene Klasse versetzt wird.
4. Die Ahnentafeln der
gemeldeten Boxer sind mitzubringen und auf Anforderung
vorzulegen.
5. Alle teilnehmenden
Boxer müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen gegen Tollwut
geimpft sein.
Heiße Hündinnen dürfen
ausgestellt werden.
Kastrierte Rüden (keine
Kryptorchiden) dürfen in der Veteranenklasse ausgestellt werden.
6. Hunde, für die eine
Annahmebestätigung (Zulassung) nicht erteilt worden ist,
bissige, kranke,
krankheitsverdächtige, mit
Ungeziefer behaftete Hunde, dürfen nicht in das
Ausstellungsgelände
eingebracht werden.
7. Die Ausstellungsleitung
ist berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen.
Ebenso können
Zuchtrichter‐Umbesetzungen vorgenommen werden.
8. Für das rechtzeitige
Vorführen der Boxer sind die Aussteller selbst verantwortlich.
Die Boxer dürfen nicht
vorzeitig aus dem Ausstellungsgelände entfernt werden.
9. Der Aussteller haftet
für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die durch seinen
Hund
verursacht werden.
10. Nach der neuen
Tierschutz‐Hundeverordnung gilt ab 01. Mai 2002 ein
Ausstellungsverbot für
folgende Hunde aus dem In‐
und Ausland:
a) Ohren kupiert nach dem
01.01.1987
b) Rute kupiert nach dem 01.06.1998
Stand 01.07.2011 BK-München